Pendlerpauschale-Rechner 2022 - schnell und einfach Pendlerpauschale berechnen

Pendlerpauschale – Werbungskosten berechnen
255
24
0

tatsächliche Arbeitstage: 0

Gib hier zunächst die Anzahl der Arbeitstage im Jahr ein. Diese variiert je nach Bundesland. Gib dann Deinen Arbeitsweg in Kilometern für eine Strecke ein sowie Deine Urlaubstage und Fehltage. Der Rechner ermittelt dann für Dich die Pendlerpauschalte die als Werbungskosten in der Steuererklärung angesetzt werden können. Das Ergebnis wird automatisch berechnet und unverzüglich angezeigt.

Berufspendler müssen täglich einen langen Arbeitsweg zurücklegen, morgens zur Arbeit hin und abends wieder zurück. Das geht nicht nur ins Geld, sondern kostet auch richtig viel Zeit. Doch dafür gibt es eine Steuerliche Entschädigung, die sogenannte Pendlerpauschale, auch Entfernungspauschale genannt. Sie soll die Kosten für die Fahrten zwischen Wohnung und der regelmäßigen Arbeitsstätte abfedern. Dabei ist es egal, ob die Strecke mit dem eigenen Auto oder mit öffentlichen Verkehrsmitteln zurückgelegt wird. Die Pendlerpauschale gehört zu den Webungskosten und kann in der Einkommensteuererklärung pauschal abgesetzt werden.

Wer kann die Pendlerpauschale in Anspruch nehmen?

Die Pendlerpauschale kann von allen Angestellten oder Selbständigen in Anspruch genommen werden, die mindestens an einem Tag in der Woche ihre Arbeitsstätte aufsuchen. Sie können so jeden Kilometer der Entfernung zwischen Wohnung und Arbeitsstätte von der Steuer absetzen.

Wie hoch ist die Pendlerpauschale?

Die Höhe der Pendlerpauschale, die bei der Steuer berücksichtigt werden kann, liegt grundsätzlich bei 30 Cent für jeden vollen Kilometer der zwischen Wohnung und Arbeitsstätte zurückgelegt wird.
 
Zudem besteht für die Jahre 2021 bis 2026 eine Erhöhung der Pauschale ab dem 21. Kilometer, die wie folgt gestaffelt ist:
01.01.2021 bis 31.12.2023: 35 Cent ab dem 21. Kilometer
01.01.2024 bis 31.12.2026: 38 Cent ab dem 21. Kilometer
 
Ab dem 01.01.2027 gilt nur noch der einheitliche Wert von 30 Cent pro gefahrenem Kilometer.

Wie berechnen sich die Arbeitstage?

Die Zahl der Arbeitstage pro Jahr ist maßgeblich für die Berechnung der Pendlerpauschale. Um die tatsächlich angefallenen Arbeitstage zu ermitteln, muss man zunächst feststellen, wieviel Arbeitstage überhaupt auf das betreffende Jahr entfallen, denn dies variiert je nach Bundesland.

Von dieser Zahl zieht man dann die Urlaubstage und die Fehltage (z.B. Krankheit oder Kinderbetreuung) ab. Tage an denen man das Büro nicht aufgesucht hat, müssen hier ebenfalls abgezogen werden bzw. dürfen nicht berücksichtigt werden.

Arbeitstage im Jahr – Urlaubstage – Fehltage – Tage im Homeoffice = tatsächliche Arbeitstage

Wie berechnet man die Pendlerpauschale?

Die Pendlerpauschale auszurechnen ist im Grunde ganz einfach. Man ermittelt zunächst die tatsächlichen Arbeitstage, an denen man die Strecke zwischen Wohnung und Arbeitsstätte zurückgelegt hat, multipliziert diese mit der Strecke in Kilometern und mit der Pauschale pro Kilometer. Dabei muss man die Pauschale pro Kilometer abhängig von der Entfernung berücksichtigen, sprich ab dem 21. Kilometer mit dem erhöhten Betrag rechnen.

Arbeitstage x Kilometer x Pauschele pro km = Pendlerpauschale (auf das gesamte Jahr gerechnet)

Beispiel:
Arbeitstage 254, Urlaubstage 24, Fehltage 10, Tage im Homeoffice 20
Entfernung zwischen Wohnung und Arbeitsstätte 48km

Arbeitstage = 254 – 24 -10 – 20 = 200
Pendlerpauschale = 200 x 20km x 0,30€ + 200 x (48-20)km x 0,35€ = 1200€ + 1960€ = 3160€

Wo liegt die Höchstgrenze bei der Pendlerpauschale?

Die Pendlerpauschale ist gedeckelt, sprich es gibt einen Höchstbetrag, der steuerlich geltend gemacht werden kann. Diese Höchstgrenze liegt bei 4.500 € pro Kalenderjahr. Dabei spielt es keine Rolle, ob in dem betroffenen Jahr ein Arbeitgeberwechsel stattgefunden hat.

Welche Fahrtstrecke darf ich zugrunde legen?

Grundlegend gilt, dass nur die kürzeste Strecke zwischen Wohnsitz und Arbeitsstätte für die Berechnung der Pendlerpauschale zugrunde gelegt werden darf.
 
Es ist jedoch Möglich, dass der Fiskus eine längere Strecke (also einen Umweg) anerkennt, wenn diese „offensichtlich verkehrsgünstiger“ ist, so dass der Pendler seine Arbeitsstätte dadurch „schneller und pünktlicher erreicht“. (Finanzgericht Düsseldorf, Urteil vom 23.03.2007, 1K 3285/06 E)

Pendlerpauschale - im Video erklärt

Für welche Verkehrsmittel gilt die Pendlerpauschale?

Die Pendlerpauschale kann nicht nur für Autos und öffentliche Verkehrsmittel geltend gemacht werden, denn der Weg zur Arbeit muss ja irgendwie zurückgelegt werden, egal wie und das sieht auch der Fiskus so. Daher wird die Pendlerpauschale unabhängig vom gewählten Verkehrsmittel, mit dem der Pendler seinen Weg zur Arbeit zurücklegt, gewehrt. Einzige Ausnahme sind Flugzeuge oder Taxis.
 
Die Pendlerpauschale gilt für folgende Verkehrsmittel:
  • Auto
  • Bus
  • Straßenbahn
  • U-Bahn
  • Eisenbahn
  • ICE
  • Fahrrad
  • E-Bike
  • Mottorrad
  • Moped
  • Roller
  • Inlineskates
  • Skateboard
  • Boot
  • Fußgänger

Shoop - jetzt bei jedem Einkauf Geld sparen!

pendlerpauschale

Artikel teilen

Facebook
Twitter
LinkedIn
Pinterest
WhatsApp
Telegram
XING
Reddit
Tumblr
Email
Click to rate this post!
[Total: 1 Average: 5]